Kosten der Verteidigung
- Beratungsgespräch:
Ein Erstberatungsgespräch wird mit maximal 190 € berechnet. Hiervon zu
unterscheiden ist ein Anbahnungsgespräch zur Frage, ob das Mandat überhaupt
übernommen wird; ein solches Gespräch erfolgt kostenfrei
- Honorarvereinbarung:
In besonders
umfangreichen oder schwierigen Strafverfahren treffen wir mit den Mandanten
und Mandantinnen gesonderte Honorarvereinbarungen, die in einem persönlichen
Gespräch getroffen werden.
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Nach diesem Gesetz bestimmen sich die Kosten der Verteidigung, wenn nichts
abweichendes vereinbart wird.
Beispielsrechnung für die Verteidigung in einer
durchschnittlichen Strafsache am Amtsgericht mit einem ca. 2-stündigen
Verhandlungstermin bei Übernahme des Mandates nach Anklageerhebung:
Grundgebühr für Verteidiger 165,00 €
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht 140,00 €
Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht 230,00 €
Post- und Telekommunikationpauschale 20,00 €
Kopierauslage (50 Kopien) 25,00 €
Zwischensumme
netto 580,00
€
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 110,20 €
Zwischensumme
brutto 690,20
€
Aktenübersendungsgebühr 12,00 €
zu zahlender
Betrag 702,20 €
- Rechtsschutzversicherung:
übernimmt in der Regel nur bei fahrlässigen Delikten (z.B. fahrlässiger
Körperverletzung) und Ordnungswidrigkeiten (Verkehrssachen) die Kosten der
Verteidigung; allerdings nicht bei vorsätzlichen Delikten (z.B.
Fahrerflucht). Es empfiehlt sich die telefonische Anfrage bei der
Versicherung vor dem Anwaltsbesuch.